FAQs
Ist Marketing für Rechtsanwält:innen wirklich notwendig?
Marketing für Kanzleien hat sich in den letzten Jahren stark verändert und läuft auch für etablierte Rechtsanwaltskanzleien schon lange nicht mehr ausschließlich über die jahrelang aufgebaute Reputation bzw. Empfehlungen. Mandant:innen verlegen ihre Suche nach einer passenden Kanzlei ins Internet und nutzen Suchmaschinen wie Google und die sozialen Netzwerke, um fündig zu werden. Wenn die Lebensumstände es erforderlich machen, ist die Auswahl der passenden Rechtsanwält:in ein wichtiges Anliegen – daher möchte man natürlich so viele Informationen wie möglich für die Auswahl heranziehen. Bevor potentielle Klient:innen also den ersten Kontakt suchen, wollen sie bereits über das Leistungsspektrum der Kanzlei Bescheid wissen. Um sich einen noch besseren Eindruck zu machen, werden auch oft Online-Bewertungen gelesen. Sie können mit gezielter Werbung Ihre Kanzlei von der Konkurrenz abheben.
Was ist Kanzleimarketing?
Rechtsanwaltsmarketing ist für manche Rechtsanwält:innen immer noch Neuland – es stellt sich die Frage nach dem Sinn, den Aufwand und die finanzielle Mittel in Werbung zu investieren. Dabei ist der Nutzen nicht von der Hand zu weisen: Wie in jeder anderen Branche informieren sich Menschen heutzutage auch bei der Auswahl des Rechtsbeistands primär über das Internet. Eine professionelle Website für Anwält:innen ist dabei das Mindestmaß für die erfolgreiche Akquise von Mandant:innen im Netz. Auch weil der Wettbewerb unter den Kanzleien immer größer wird, da die Anzahl der zugelassenen Rechtsanwält:innen kontinuierlich steigt, ist ein erfolgreiches Kanzleimarketing und eine gezielte Positionierung abgestimmt auf die Spezialisierung der Rechtsgebiete heutzutage umso wichtiger.
Was sollte für ein erfolgreiches Kanzleimarketing berücksichtigt werden?
Entscheidet sich eine Kanzlei dafür, ihre bestehenden Marketing-Maßnahmen zu optimieren oder überhaupt den ersten Schritt in das digitale Marketing zu wagen, gilt es zu Beginn einige Fragen zu beantworten. Grundlegend ist die Gegenüberstellung von Ist-Zustand und Zieldefinition: Welche gegenwärtigen Maßnahmen werden für das eigene Kanzleimarketing betrieben und wie erfolgreich sind diese? Dann wird geklärt, welches Ziel man überhaupt mit Marketing erreichen will: Beispielsweise mehr Mandant:innen zu akquirieren, einen Expertenstatus bei Spezialisierungen bzw. in seiner Nische zu etablieren und/oder qualifizierte Mitarbeiter:innen über die Website anzuwerben. Bevor es dann um die Bestimmung konkreter Maßnahmen geht, um diese Ziele zu erreichen, sollte das eigene Vorgehen mit den Aktivitäten der Konkurrenz verglichen und eine Zielgruppenanalyse durchgeführt werden. So erfährt die Kanzlei, worauf ihre Klientel besonderen Wert legt und welche Maßnahmen bei Wettbewerbern auf dem Markt bereits funktionieren oder nicht funktionieren.